Wo stelle ich meine Bienen auf
Entscheidungskriterien für verschiedene Aufstellungsorte/Platzwahl für Bienenvölker
Die Standortauswahl ist eine der zentralen Entscheidungen für den Erfolg einer Imkerei. Bei einem Standplatz der Völker müssen jedoch nicht nur Bedürfnisse der Bienen berücksichtigt werden, sondern auch rechtliche Einschränkungen, die Belange der Nachbarn und natürlich persönliche Aspekte wie Erreichbarkeit und Ergonomische Anforderungen.
Lage im Gelände
In Kaltluftseen oder kalten Löchern (Schnee bleibt dort oft besonders lange liegen!) fällt die Frühjahrsentwicklung der Bienen deutlich schlechter aus als in sonnigen Lagen. Das hat zur Folge, dass bestimmte Krankheiten wie zum Beispiel Kalkbrut oder Nosemose häufiger auftreten.
Empfehlung
einen Standort in leichter Hanglage wählen, hier kann die Kaltluft abfließen und belastet die Bienen nicht mehr. Um den Bienen den An- und Abflug zu erleichtern, sollte man windexponierte Lagen meiden. Waldränder, Hecken, Feldgehölze oder Gebäude schützen in der Regel ausreichend vor starkem Wind. Die Aktivität der Bienen hängt wesentlich von der Sonne ab. Deshalb wird oftmals eine südöstliche oder südwestliche Richtung der Ausfluglöcher empfohlen. Dieser Aspekt spielt jedoch nur eine nachgeordnete Rolle, da die Hauptnektarproduktion der Pflanzen ohnehin erst zur Mittagszeit stattfindet. Vermeiden sollte man hingegen eine direkte Mittagsonne. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bienen in Freiaufstellung gehalten werden. In heißen Sommern bekommen die Bienen durch das starke Aufheizen der Beuten Schwierigkeiten bei der Kühlung ihrer Behausung. Empfehlenswert sind deshalb Halbschattensituationen.
Trachtsituation
Bienen brauchen Wasser, Nektar/Honigtau, Pollen und Kittharz. Es lohnt sich deshalb, den Standort mit Sorgfalt auszuwählen!
Wasserversorgung
Wasser kann Ende April bis Mitte IMai knapp werden, wenn die Bienen durch starken Polleneintrag und eine stetig steigende Bruttätigkeit einen besonders hohen Bedarf haben. Bei Wassermangel tritt eventuell. Verstopfung bei den Bienen - die Maikrankheit - auf. Ebenso benötigten die Bienen im Sommer bei hohen Temperaturen Wasser zum Kühlen ihres Stockes. Ideal ist deshalb eine möglichst nahe gelegene Wasserquelle, nicht weiter entfernt als 400 m. Bienen bevorzugen eher abgestandene Stillgewässer als fließendes Wasser! In normalen Zeiten reicht oftmals der Wassergehalt im Nektar beziehungsweise die Taubildung in der Umgebung aus.
Pollen
Pollen als Eiweiß-, Fett- und Mineralstoffquelle ist während der ganzen Brutphase wichtig. Pollen wird auch auf Vorrat eingelagert, die Bienen geben zum Pollen in der Zelle Honig dazu, es kommt zu einer Milchsäuregärung. Der Pollen verwandelt sich dadurch in das sogenannte "Bienenbrot". Knappheit herrscht vor allem im zeitigen Frühjahr. Deshalb können Frühblüher (Weiden, Hasel, Erle, Krokus) Bienen helfen, die Pollenversorgung in dieser Zeit zu sichern. Zur Verbesserung der Pollenversorgung im Spätsommer eignen sich Zwischenfrucht-Ansaaten (Phacelia, Senf, Ölrettich....) in der Landwirtschaft gut; im Garten sollten möglichst viele pollenspendende Blumen blühen!
Nektar/Honigtau
Die Versorgung mit Nektar beziehungsweise Honigtau ist örtlich ebenfalls sehr unterschiedlich. Haupttrachten sind Obstblüte, Raps, Löwenzahn und der Wald, verschiedentlich spielen Robinie, Linde, Sonnenblume und Heide eine gewisse Rolle. Neben diesen ergiebigen Nektar- und Honigtauquellen sichern aber auch Wiesen mit später Mahd, Stilllegungsflächen, Ackerrandstreifen und Gärten die Grundversorgung zwischen den Massentrachten. Gute Standorte ermöglichen eine reichliche Honigernte. Damit die Bienen nicht hungern, bei der Honigernte immer ausreichende Vorräte in den Völkern belassen, nach der letzten Schleuderung sofort mit der Winterfütterung beginnen!
Konkurrenzsituation
Es gibt keine festen Besatzzahlen für Bienenvölker. Je nach Trachtangebot (zum Beispiel bei einer intensiven Waldtracht) können im Einzelfall (!) auch einmal sehr große Völkerzahlen verkraftet werden. Als unverbindlicher Orientierungswert kann man von circa 20 Völkern pro Quadratkilometer ausgehen. Konkurrenzsituationen, die oftmals allerdings nicht sachlich begründet sind, können zu Nachbarimkern auftreten, wenn die Bienen dasgleiche Trachtgebiet nutzen oder, wenn es bei Standbegattungen zu unerwünschten Paarungen kommt! Zu Wildbienen gibt es keine ökologisch nachteilige Konkurrenz. Bienen und Wildbienen leben seit Jahrmillionen nebeneinander. Dabei waren unsere Honigbienen seit jeher auf das Massenangebot bestimmter Nahrungsquellen angepasst, die sie durch ihre Blütenstetigkeit und Verständigung im Volk ausnutzen konnten. Solitärbienen (einzeln lebende Wildbienen) hingegen suchten spezielle Futterpflanzen und passten sich diesen an (ökologische Einnischung). Treten Probleme auf, liegt dies in der Regel am Fehlen geeigneter Futterpflanzen (teilweise auch an einem Mangel an Nistmöglichkeiten) und nicht an einer möglichen Nahrungskonkurrenz zur Honigbiene.
Schutzgebiete/Sperrgebiete
In der Regel treten keine Beeinträchtigungen in Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz auf! In Orts- und Baugebieten besteht zum Teil - unabhängig von der Nachbarschaftssituation - in den Bebauungsplänen die Auflage "Verbot der Kleintierhaltung". Diese würde ein Verbot der Bienenhaltung mit einschließen. Auskunft hierzu erteilt das Bauamt der Gemeinde oder der Stadt. In Bayern gibt es staatlich anerkannte Belegstellen, das heißt, Bereiche, in denen die Begattung der Königinnen unter besonderem Schutz steht. In diesen Schutzgebieten dürfen nur Bienen der festgelegten Zuchtrichtung aufgestellt und dorthin verbracht werden. Eine Zuwiderhandlung wird durch die zuständigen Landwirtschaftsbehörden verfolgt und bestraft. Auskünfte zur Lage und Zuchtrichtung der Belegstellen erteilt das Fachzentrum Bienen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Bei Bienen können seuchenartige Krankheiten auftreten. In diesen Fällen wird der Amtstierarzt ein Sperrgebiet errichten lassen, in das keine Bienen eingebracht, aus dem aber auch keine Völker entfernt werden dürfen. Diese Sperrgebiete bestehen nur befristet, bis die Seuche erloschen ist. Auskunft zu Sperrgebieten - vor allem wegen der Amerikanischen Faulbrut - erteilt das Landratsamt, Abteilung Veterinärwesen. Keine gesetzlichen Regelungen gibt es bezüglich eines "Schutzabstandes" zum Nachbarn. Man kann aber davon ausgehen, dass je nach örtlicher Situation bei einem Abstand von 5-20 m und bestehender Ortsüblichkeit keine Probleme zu erwarten sind. In zweifelhaften Fällen oder bei Konflikten sollte Kontakt mit der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht aufgenommen werden. Schwierigkeiten treten manchmal in der Nähe von Autohäusern durch das Abkoten der Bienen insbesondere während des Reinigungsfluges auf. Hier muss abgeklärt werden, ob der stetig wiederkehrende Ärger für beide Seiten durch einen anderen Überwinterungsstandort beseitigt werden kann.
Besitzverhältnisse/Nutzungsrechte
Flächenanbieter
Stehen keine eigenen Flächen zur Verfügung, heißt es, einen geeigneten Platz zu suchen. Vereine und Lehrbienenstände bieten häufig für Anfänger kostenlose Standplätze auf dem Vereinsgelände an. Will man seine Bienen an landwirtschaftliche Flächen stellen, lohnt sich die Nachfrage bei örtlichen Landwirten, beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder bei der Gemeindeverwaltung. Städte und Gemeinden verfügen oftmals selbst über ungenutzte Ödland- oder Ausgleichsflächen, die oft gute Bienenstandplätze darstellen. Der Freistaat Bayern verzichtet auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten AöR seit Januar 2006 sogar auf die Erhebung von Gebühren. Informationen über mögliche Standplätze erhalten Sie bei den Revierförstern des Staatsforstbetriebes. Zahlreiche Beispiele für Bienenstandorte gibt es auch auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG. Auskünfte erteilt deren Landwirtschaftsverwaltung. Bleibt es bei einer mobilen Aufstellung der Völker (Freiaufstellung oder Freiständer), reicht oftmals eine mündliche Vereinbarung mit dem Eigentümer. Müssen jedoch Wirtschaftsgebäude errichtet werden, ist eine langfristige Absicherung des Platzes über einen Pachtvertrag oder Kauf wichtig.
Nutzungsentgelte
Anstelle einer finanziellen Entschädigung für die Nutzung des Standortes wird oftmals auch eine Naturalentschädigung mit Honig vereinbart.
Anfahrt
Um schwere Lasten anliefern oder abholen zu können, sollte die Zufahrt mit Pkw und Anhänger befahrbar sein. Ausgebaute Feldwege reichen hierzu in der Regel aus. Dabei sollte es sich möglichst um eine öffentliche Straße handeln. Die Waldwege im Staatsforst sind dagegen Privatwege, für deren Nutzung eine Genehmigung erforderlich ist!
Störungen
Bienenvölker an Wanderwegen, Park- und Rastplätzen oder in der Nähe von Spielplätzen werden durch Menschen oft gestört. Elektrische Felder im Umfeld von ca. 20 m um Hochspannungsleitungen beeinflussen Bienen spürbar - die Völker werden oft merklich aggressiv. Erschütterungen, die von Eisenbahnlinien ausgehen, stellen dagegen keine Störung dar. Treten Probleme im Außenbereich auf, dürfen Schutzzäune nur in Ausnahmefällen und nach einer Baugenehmigung errichtet werden! Allerdings kann der Bienenstand mit heimischen Bäumen und Sträucher eingegrünt und damit abgegrenzt werden. Gibt es keine sachliche Notwendigkeit für Schutzmaßnahmen, hilft oftmals auch entsprechende Aufklärungsarbeit. Lassen sich Störungen nicht abstellen, kann ein Standortwechsel sinnvoll sein.